Wir beraten Sie im Fall einer Geschwindigkeits-übertretung genauso kompetent und besonnen, engagiert und individuell, wie bei einer Straßen-verkehrsgefährdung oder bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt. Die Verteidigung gegen den Vorwurf der Begehung von Vermögens- und
Gewaltdelikten gegenüber der Polizei, der Staats-anwaltschaft und dem Gericht werden bei uns mit Augenmaß geführt, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
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